Erklärung zur Barriere∙freiheit
Die Erklärung zur Barriere∙freiheit gilt für die Internet·seite zur
Langen Nacht der Wissenschaften in Jena. (www.lndw-jena.de).
Zuständig für die Internet·seite ist die Stadt Jena.
Es gibt verschiedene Gesetze in denen steht: Alle Menschen sollen Seiten im Internet
gut lesen können. Die Stadt Jena ist im Bundes·land Thüringen. In Thüringen gelten diese Gesetze:
- Regel EU 2016/ 2102 der Europäischen Union
- Thüringer Gesetz zur Barriere∙freiheit im Internet. Abkürzung: ThürBarrWebG
- Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Abkürzung: ThürBITVO
Im Text auf dieser Seite erklären wir: Einige Teile dieser Internet∙seite sind noch nicht barriere·frei. Aber wir arbeiten daran. Damit bald alle Menschen die Internet∙seite gut lesen können.
- Diese Teile der Internet∙seite sind noch nicht barriere∙frei
Videos: Es gibt keinen Text und keine Beschreibung der Videos. Das heißt: Es gibt keinen Text zum Lesen und keinen Text zum Hören.
- Erklärung zur Barriere·freiheit
Wir haben die Barriere·freiheit der Internet∙seite selbst bewertet. Und zwar mit dieser Methode: BITV/WCAG-Test. Danach haben wir die Erklärung zur Barriere∙freiheit erstellt.
Das haben wir am 5. Juli 2024 getan. Die Erklärung haben wir zuletzt am 5. Juli 2024 überprüft.
- Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet∙seite gefunden? Das heißt: Es gibt noch mehr Teile, die nicht barriere·frei sind? Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Stadt Jena
JenaKultur
Team Marketing
Knebelstr. 10
07743 Jena
Telefon: 03641 49-8040
E-Mail: pr@jena.de
- Durchsetzungs∙verfahren
Vielleicht denken Sie: Ich habe einen Nachteil. Denn ich kann diese Internet∙seite nicht gut lesen. Oder Sie denken: Ich habe ein Problem an die Stadt Jena geschrieben. Aber die Antwort war nicht gut.
Dann können Sie sich beschweren. Und zwar beim Landes·beauftragten für Menschen mit Behinderungen:
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 03641 73 81 17 41
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de
Dieser Text ist eine Zusammenfassung in Leichter Sprache. Aber nur der Original·text in Schwerer Sprache gilt. Zum Beispiel vor Gericht.